Information Ausfallrechnung
Rechtsgrundlage:
Sobald ein Patient in meiner Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag nach §§611 ff BGB zwischen mir und dem Patienten zustande. Der Patient unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss, das durch die Benennung eines Termins schlüssig angenommen wird. (Persönlich oder telefonisch)
Hierdurch ist der Vertrag wirksam.
Aufgrund dieses Vertrages bin ich als Physiotherapeutin verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Zeiten, Räumlichkeiten, Behandlungszeit etc. zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalte ich den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
Der Patient ist somit auch berechtigt, die Behandlung einzufordern und ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen. Bei GKV Versicherten ist die Vergütung durch die KK abgedeckt, sofern ein gültiges Rezept vorgelegt wurde.
Nimmt der Patient - gleich, aus welchen Gründen ( Termin vergessen, Zug verpasst, Kind krank, Auto defekt etc.) - den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz vom Annahmeverzug des Gläubigers (Patient).
Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in §615 S.1 BGB.
Ich werde, bezogen auf den versäumten Behandlungstermin, von meiner Pflicht zur Behandlung befreit - behalte aber meinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 BGB, da ich auf diesen im Rahmen meiner Erwerbstätigkeit angewiesen bin.
Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termin gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zugrunde lag.
Daraus ergibt sich, das im Falle der Nichtwahrnehmung oder zu späten Absage eines Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Ist es möglich, den nicht wahrgenommenen Termin anderweitig zu vergeben, wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Ebenso wird kein Anspruch erhoben, wenn der Termin rechtzeitig - 24h vorher abgesagt wird.
Wird der Termin weniger als 24h vorher abgesagt, und es gelingt nicht, diesen an einen anderen Patienten zu vergeben, wird ein Vergütungsanspruch geltend gemacht.
In diesen Fällen stelle ich eine Ausfallrechnung!
Die Vergütungen für Heilmittel rechne ich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Gemäß § 32, 43c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht.
Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie 10 Euro je Verordnung.
Diese ist in jeder Praxis in Deutschland gleich hoch und entspricht der Preisvereinbarung der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Therapieverbänden.
Die Zuzahlung für Ihr Rezept ist beim ersten, spätestens beim zweiten Termin zu leisten.
Datenschutz
Die Praxis LiveforLife ist für Ihre personenbezogenen Daten verantwortlich. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung. (Art. 6 und Art. 9 DSGVO)
Zu den verarbeiteten Daten zählen personenbezogene Daten wie Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten und Krankversicherungsdaten, Gesundheitsdaten wie Anamnese, Diagnose, Verordnungen von Arznei und Hilfsmitteln, Therapievorschläge und Befunde von Ärzten oder Physiotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die erforderlichen Daten nicht bereitgestellt, kann die Behandlung nicht erfolgen.
Wir sind nach rechtlichen Vorgaben dazu verpflichtet, diese Daten mind. 10 Jahre nach Abschluss Ihrer Behandlung aufzubewahren.
Zum Zwecke der Abrechnung, sowie zur Klärung von medizinischen Fragen, welche sich aus dem Behandlungs -und Versicherungsverhältnis ergeben, kann eine Weitergabe an andere Therapeuten, Ärzte, den medizinischen Dienst, die Krankenkasse, Patientenverwaltungsprogramme und privatärztliche Abrechnungsstellen erfolgen.
Sie haben das Recht, auch einer rechtmäßigen Verarbeitung Ihrer Daten durch uns zu widersprechen, es sei denn, wir können zwingend schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen und Rechte überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären.
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